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Die AHV-Nachzahlung, und wie sie dich nicht überrascht.

Du zahlst das ganze Jahr Akontobeiträge. Die echte Rechnung kommt erst, wenn das Steueramt dein Einkommen kennt. Liegen die beiden weit auseinander, kostet es Zins.

7 Min. · Stand 06.11.2026 · Zahlen 2026 · Quellen

Inhalt · 5 Abschnitte

Kurz gesagt

  • Die SVA rechnet deine Akontobeiträge mit dem Einkommen, das sie erwartet. Abgerechnet wird nach der Steuerveranlagung.
  • Liegt dein Gewinn 25 % oder mehr über dieser Erwartung, musst du es der SVA melden.
  • Decken die Akontobeiträge 75 % der Beiträge oder weniger, läuft ab dem 1. Januar des übernächsten Jahres 5 % Zins auf der Differenz.
  • Melden und die Differenz früh zahlen kostet nichts. Warten schon.

Akontobeiträge, also Vorauszahlungen

Während des Jahres verlangt die SVA Zürich Akontobeiträge. Sie rechnet sie mit dem Einkommen, das sie erwartet, normalerweise dem aus deiner letzten Beitragsverfügung.

Du zahlst vier Mal im Jahr, jeweils innert 10 Tagen nach Quartalsende: am 10. April, 10. Juli, 10. Oktober und 10. Januar. Massgebend ist, wann das Geld bei der SVA ankommt, nicht wann du es abschickst. Sind deine Beiträge im Jahr höchstens CHF 3'000, kann die SVA längere Perioden festlegen, bis zu einmal im Jahr.

Die definitive Abrechnung

Was du wirklich schuldest, steht erst fest, wenn das Steueramt deine Steuerveranlagung rechtskräftig gemacht und der SVA dein Einkommen gemeldet hat. Diese Zahl ist für die SVA verbindlich.

Dann rechnet sie ab: Hast du zu wenig bezahlt, kommt die Nachzahlung, zahlbar innert 30 Tagen. Hast du zu viel bezahlt, bekommst du es zurück oder es wird verrechnet. Die SVA darf dir die Differenz auch schon vor der Meldung des Steueramts in Rechnung stellen.

Wann 5 % Zins dazukommen

Der Zins beträgt 5 % im Jahr, gerechnet mit 30 Tagen pro Monat. Er fällt in drei Fällen an:

  • Ein Akontobeitrag kommt nicht innert 30 Tagen nach Quartalsende an. Dann ab Ende des Quartals.
  • Die Rechnung für die Nachzahlung ist nicht innert 30 Tagen bezahlt. Dann ab dem Rechnungsdatum.
  • Die 75-%-Regel: Lagen deine Akontobeiträge mindestens 25 % unter den Beiträgen, die du tatsächlich schuldest, und ist die Differenz am 1. Januar des übernächsten Jahres nicht bezahlt, läuft ab diesem Tag Zins. Für 2026 also ab dem 01.01.2028, auch wenn die Rechnung erst später kommt.

Bei der dritten Regel hilft Warten nicht. Die definitive Rechnung kann nach diesem Datum kommen, und der Zins läuft dann schon.

Ein Beispiel

Lea ist 2026 selbständig in Zürich. Die SVA rechnet mit CHF 36'000 Gewinn und verlangt CHF 600 pro Quartal, also CHF 2'400 im Jahr.

Ende Oktober hat Lea schon CHF 46'400 Gewinn. Darauf schuldet sie nach der Skala 2026 CHF 3'465.60 an AHV, IV und EO, dazu CHF 173.30 Verwaltungskosten der SVA, zusammen CHF 3'638.90.

Ihre Akontobeiträge decken davon nur 66 %. Bleibt es so, kommt eine Nachzahlung von rund CHF 1'240, und weil sie unter 75 % liegt, läuft ab dem 01.01.2028 Zins darauf, bis sie bezahlt ist.

Ihr Gewinn liegt 29 % über dem, womit die SVA rechnet. Ab 25 % muss sie es melden. Sie schreibt der SVA jetzt. Die passt die restlichen Akontobeiträge an, und was dann noch fehlt, kann Lea sich früh in Rechnung stellen lassen.

Das Merkblatt 2.02 rechnet selbst ein Beispiel vor: Akontobeiträge 2024 von CHF 9'500.40, definitive Beiträge CHF 30'400, Rechnung vom 13.01.2026. Weil die Akontobeiträge unter 75 % lagen, kostet allein die Zeit vom 1. bis 13. Januar 2026 CHF 37.75 Zins.

Was du tun kannst

Merkst du im Lauf des Jahres, dass dein Einkommen um 25 % oder mehr von dem abweicht, womit die SVA rechnet, musst du es ihr melden. Das gilt nach oben und nach unten. Die SVA passt dann die nächsten Akontobeiträge an. Nach dem Jahresende ändert sie nichts mehr rückwirkend, sie stellt dann die Differenz in Rechnung.

Ein kurzes Schreiben reicht, per E-Mail oder über das Kontaktformular der SVA Zürich. Darin steht dein Name, deine AHV-Nummer und dein erwarteter Gewinn für das Jahr.

Zettelio vergleicht deine Akontobeiträge laufend mit dem, was du nach deinen Zahlungen schuldest. Wird die Lücke gross, zeigt es dir einen fertigen Text für die SVA.

Häufige Fragen

Warum kommt die Nachzahlung so spät?
Die SVA rechnet erst definitiv ab, wenn das Steueramt dein Einkommen rechtskräftig festgelegt hat. Das kann dauern, und bis dahin hat sie nur die Akontobeiträge.
Muss ich der SVA melden, wenn ich mehr verdiene?
Ja, sobald dein Einkommen um 25 % oder mehr von dem abweicht, womit die SVA rechnet. Das gilt auch, wenn du weniger verdienst.
Wie hoch ist der Zins?
5 % im Jahr, gerechnet mit 360 Tagen. Auf CHF 1'240 sind das rund CHF 5.15 pro Monat.
Kann ich die Differenz schon vorher zahlen?
Die SVA darf dir die Differenz schon vor der Meldung des Steueramts in Rechnung stellen. Frag sie danach, wenn du den Zins sicher vermeiden willst.
Ist das eine Rechtsberatung?
Nein, das ist eine allgemeine Information mit Stand 06.11.2026. Verbindlich ist, was die SVA verfügt.

Quellen

Das ist eine allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Fall gilt, was die Behörden entscheiden.

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