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Selbständig in Zürich, von der Bewilligung bis zur ersten Rechnung.

Fünf Schritte, in dieser Reihenfolge. Für ein Einzelunternehmen mit weniger als CHF 100'000 Umsatz im Jahr, also ohne MWST und ohne Pflicht zum Handelsregister.

9 Min. · Stand 08.11.2026 · Zahlen 2026 · Quellen

Inhalt · 7 Abschnitte

Kurz gesagt

  • Prüf zuerst, ob deine Bewilligung selbständige Arbeit erlaubt. Mit Ausweis C oder als EU-Bürgerin mit B meist ja.
  • Ob du selbständig bist, entscheidet die SVA Zürich nach dem, wie du tatsächlich arbeitest. Ein einziger Kunde reicht in der Regel nicht.
  • Anmelden kannst du dich erst, wenn du schon arbeitest. Die UID kommt danach von selbst.
  • Unter CHF 100'000 Umsatz keine MWST, und der Handelsregistereintrag ist freiwillig.

Bewilligung prüfen

Mit Schweizer Pass oder Niederlassungsbewilligung C kannst du ohne weiteres Verfahren selbständig arbeiten.

Für Bürgerinnen und Bürger der EU und EFTA gilt das Freizügigkeitsabkommen:

  • Ausweis B und du wechselst von angestellt zu selbständig: keine Bewilligung, keine Meldung nötig.
  • Du kommst neu, um dich selbständig zu machen: Du bekommst einen Ausweis B für fünf Jahre, sobald du die Tätigkeit nachweist. Ist der Nachweis noch unsicher, kann Zürich zuerst sechs Monate geben.
  • Ausweis L: Den Wechsel musst du melden, und du brauchst einen neuen Ausweis B.
  • Grenzgängerin mit Ausweis G: Selbständig geht, mit einem Wohnsitznachweis aus dem Ausland und wöchentlicher Rückkehr.

Aus einem Drittstaat brauchst du mit Ausweis B oder L vor dem Start eine Bewilligung. Im Kanton Zürich entscheidet das Amt für Wirtschaft (AWI). Familienangehörige nach Art. 46 AIG brauchen kein zusätzliches Verfahren.

Mehr dazu, mit allen Fällen, im Ratgeber Bewilligung und Selbständigkeit.

Selbständig oder nicht?

Das entscheidest nicht du, und auch nicht dein Vertrag. Die SVA Zürich schaut, wie du wirklich arbeitest, und das für jede Tätigkeit einzeln. Sie achtet auf vier Dinge:

  • Du trittst in eigenem Namen und auf eigene Rechnung auf.
  • Du organisierst deine Arbeit frei.
  • Du trägst das wirtschaftliche Risiko, zum Beispiel für Investitionen, Miete oder Kunden, die nicht zahlen.
  • Du hast mehrere Kunden.

Arbeitest du nur für einen Auftraggeber, gilt das üblicherweise als Anstellung. Die SVA entscheidet aber im Einzelfall.

Anmeldung bei der SVA Zürich

Die SVA Zürich ist die Ausgleichskasse des Kantons. Bei ihr zahlst du als Selbständige AHV, IV und EO, also Altersvorsorge, Invalidenversicherung und Erwerbsersatz.

Anmelden kannst du dich erst, wenn du schon angefangen hast. Die SVA braucht Belege, und die gibt es vorher nicht. Am besten meldest du dich in den ersten Monaten an. Die Anmeldung gilt rückwirkend.

Du füllst das Formular online auf self-employed.ch aus, es geht dann an die SVA. Dein Geschäftssitz muss im Kanton Zürich sein. Leg bei, was du hast:

  • Offerten und Rechnungen an Kunden
  • Verträge mit Kunden, unterschrieben
  • Werbung oder deine Website
  • Mietvertrag fürs Büro, Kauf- oder Leasingverträge
  • Belege, dass Kunden dich bezahlt haben

Wie lange der Entscheid dauert, sagt die SVA nicht. Er kommt schriftlich.

UID bekommen

UID? Das ist die Nummer deines Geschäfts, etwa CHE-123.456.789. Beantragen musst du sie nicht. Sobald dich eine Behörde wie die SVA meldet, teilt das Bundesamt für Statistik sie dir zu, gratis und per Brief.

Name, Adresse und Status deines Geschäfts sind danach öffentlich auf uid.admin.ch. Dort kannst du auch nachschauen, ob deine UID schon da ist.

Die erste Rechnung

Der Name deines Einzelunternehmens muss deinen Nachnamen enthalten, zum Beispiel «Lea Meier Design». Zusätze wie «GmbH» oder «& Co» darfst du nicht verwenden.

Bist du nicht mehrwertsteuerpflichtig, darf auf der Rechnung keine MWST stehen, auch keine «0 %». Sonst schuldest du sie dem Staat. Mit einer QR-Rechnung kann dein Kunde direkt aus dem E-Banking zahlen. Was darauf gehört, steht im Ratgeber QR-Rechnung.

MWST und Handelsregister ab CHF 100'000

Unter CHF 100'000 Umsatz im Jahr, weltweit gerechnet, bist du von der MWST befreit. Hast du die Grenze im letzten Jahr erreicht, endet die Befreiung, und du meldest dich innert 30 Tagen nach Beginn der Steuerpflicht bei der ESTV an. Dasselbe gilt, wenn du schon beim Start absehen kannst, dass du sie in den ersten zwölf Monaten erreichst. Freiwillig anmelden darfst du dich jederzeit.

Ab CHF 100'000 Umsatz im letzten Geschäftsjahr musst du dich auch ins Handelsregister eintragen. Darunter ist der Eintrag freiwillig. Freie Berufe, etwa in Beratung oder Gestaltung, sind davon ausgenommen, solange sie nicht wie ein Gewerbe geführt werden. Für die SVA spielt er keine Rolle.

Was sonst noch zählt

Als Selbständige bist du nicht mehr automatisch versichert wie im Job:

  • Unfall: keine Pflicht. Ohne Unfallversicherung deckt deine Krankenkasse Unfälle.
  • Pensionskasse: freiwillig.
  • Krankentaggeld: freiwillig, über die Krankenkasse oder privat.
  • Arbeitslosenversicherung: gibt es für Selbständige nicht.
  • Säule 3a: Ohne Pensionskasse darfst du 2026 bis zu 20 % deines Erwerbseinkommens einzahlen, höchstens CHF 36'288.–. Ab 2027 sind es CHF 36'864.–.

Manche Berufe brauchen zusätzlich eine Berufsbewilligung, etwa im Gesundheitswesen. Sie ersetzt nie die Aufenthaltsbewilligung.

Häufige Fragen

Kann ich mich vor dem ersten Auftrag bei der SVA anmelden?
Nein. Die SVA nimmt die Anmeldung erst an, wenn du schon arbeitest, weil sie Belege wie Offerten oder Rechnungen sehen will. Melde dich in den ersten Monaten an; es gilt rückwirkend.
Ich habe nur einen Kunden. Bin ich selbständig?
Meistens nicht. Wer nur für einen Auftraggeber arbeitet, gilt in der Regel als angestellt. Die SVA entscheidet aber im Einzelfall.
Muss ich ins Handelsregister?
Erst ab CHF 100'000 Umsatz im letzten Geschäftsjahr. Darunter ist es freiwillig.
Kostet die UID etwas?
Nein. Sie kommt gratis per Brief, nachdem dich die SVA gemeldet hat.
Ist das eine Rechtsberatung?
Nein, das ist eine allgemeine Information mit Stand 06.11.2026. Für deinen Fall gilt, was die Behörden entscheiden.

Quellen

Das ist eine allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen Fall gilt, was die Behörden entscheiden.

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